IMPRESSUM



Lutz Hennig
Schumanstr. 14
35415 Pohlheim
Telefon: 01522 8657902

email: info@lutzhennig.com
Steuernummer: 259/227/70320


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Lutz Hennig und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Lutz Hennig nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Lutz Hennig ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Lutz Hennig weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung, Veröffentlichung in Ausschnitten). Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Lutz Hennig zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

1.3 Lutz Hennig überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Lutz Hennig bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Lutz Hennig und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 Lutz Hennig ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Lutz Hennig zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Lutz Hennig, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Lutz Hennig formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Lutz Hennig.

1.7 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird Lutz Hennig dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt Lutz Hennig die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

2 Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Lutz Hennig dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Lutz Hennig verfügbar sein.

2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lutz Hennig. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Lutz Hennig erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.

2.4 Kostenvoranschläge des Lutz Hennig sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht Lutz Hennig nur anzuzeigen, wenn eine überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.

2.5 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Lutz Hennig im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Arbeitsmaterial, digitale Bildbearbeitung, Anfahrten/ Reisen).

2.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. pp. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche darüber hinaus geltend machen.

2.7 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Lutz Hennig alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Lutz Hennig von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

2.8 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann Lutz Hennig unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

2.8.1 Eine Nichtabnahme eines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Dies bedeutet, dass sich Lutz Hennig den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung vorbehält.

2.9 Aufrechnungsverbot - Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

3 Fremdleistungen

3.1 Lutz Hennig ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lutz Hennig hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Lutz Hennig abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Lutz Hennig im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4 Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Lutz Hennig spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von Lutz Hennig, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

5 Herausgabe von Daten

5.1 Lutz Hennig ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Lutz Hennig ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2 Hat Lutz Hennig dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung vom Lutz Hennig verändert werden.

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4 Lutz Hennig haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Der Auftraggeber legt Lutz Hennig vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2 Soll Lutz Hennig die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Lutz Hennig die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Lutz Hennig zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7 Haftung und Gewährleistung

7.1 Lutz Hennig haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Lutz Hennig auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung Lutz Hennig oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Lutz Hennig oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung Lutz Hennig oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung Lutz Hennig´s insoweit entfällt.

7.5 Lutz Hennig haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Design-Arbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Patent-, Geschmacksmuster-, oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.6 In keinem Fall haftet das Lutz Hennig für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Lutz Hennig erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Lutz Hennig zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Lutz Hennig in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für das Lutz Hennig Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann das Lutz Hennig eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Lutz Hennig, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Lutz Hennig übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber das Lutz Hennig im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9 Internet/webbasierte Softwarelösungen

9.1 Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden.

9.2 Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben.

9.3 Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patentoder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner.

9.4 Von Lutz Hennig gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Lutz Hennig gestattet.

9.5 Von Lutz Hennig erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.

9.6 Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben.

9.7 Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Das Lutz Hennig übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners.

9.8 Lutz Hennig übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Vertragspartner gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.

9.9 Lutz Hennig übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.

9.9.1 Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat.

9.9.2 Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und überarbeitungen werden durch das Lutz Hennig schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Lutz Hennig als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.